Für Gerichte
Wir beraten Familiengerichte, Notar*innen sowie Rechtsanwält*innen zu rechtlichen Fragen.
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Die Mitarbeitenden der zentralen Adoptionsstelle des LVR-Landesjugendamtes Rheinland nehmen gegenüber den Familiengerichten im Rheinland in Adoptionsverfahren mit Auslandsbezug und in schwierigen Einzelfällen (zum Beispiel Stiefkindadoption bei vorausgegangener Leihmutterschaft) fachlich Stellung gem. §§ 188 Abs. 2, 195 FamFG sowie §§ 2, 3 AdWirkG.
Die zentrale Adoptionsstelle berät in diesem Zusammenhang im Rahmen ihrer Zuständigkeit Familiengerichte, Nortar*innen sowie Rechtsanwält*innen unter anderem zu kollisionsrechtlichen Vorfragen der Abstammung, elterlichen Sorge und Namensführung und Fragen zum ausländischen Recht.
Ihre Ansprechpersonen
LVR-Dezernat 4 - Kinder, Jugend und Familie
LVR-Dezernat 4 - Kinder, Jugend und Familie
Fachberatung in der Adoptionsvermittlung