Qualitätsberatung im Kinderschutz
Die Qualitätsberatung nach § 7 Landeskinderschutzgesetz NRW unterstützt die Jugendämter bei der Wahrnehmung ihres Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII.
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Die Qualitätsberatung zielt auf die Stärkung der Handlungssicherheit in Kinderschutzverfahren und begleitet Jugendämter bei deren Weiterentwicklung.
Das Angebot richtet sich an Fach- und Leitungskräfte im Allgemeinen Sozialen Dienst (ASD) und in Kinderschutzdiensten sowie an Qualitätsentwickler*innen im Kinderschutz.
Die Qualitätsberatung unterstützt Fach- und Leitungskräfte bei Einzelfragen und Problemkonstellationen in laufenden Kinderschutzverfahren nach § 8a SGB VIII. Darüber hinaus begleitet sie Qualitätsverantwortliche bei der Verankerung und Weiterentwicklung von Qualitätsentwicklungsprozessen im Kinderschutz nach § 79a SGB VIII.
Die Qualitätsberatung orientiert sich an Ihrem konkreten Bedarf und bietet Ihnen eine praxisnahe sowie reflexiv ausgerichtete Unterstützung.
Sie können sich in laufenden Kinderschutzverfahren bei Fragen zur Sicherung von Qualität sowie bei Bedarf an spezialisiertem Fachwissen an die Qualitätsberatung wenden.
Die Beratung dient als externe Reflexionsinstanz und hilft, die Empfehlungen der Landesjugendämter auf Ihre Praxis zu übertragen.
Kontaktieren Sie uns telefonisch oder per E-Mail – wir vereinbaren gerne einen individuellen Termin.
Das Angebot richtet sich an Qualitätsverantwortliche im Kinderschutz in Jugendämtern. Im Fokus stehen Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualität.
Sie erhalten Raum für fachlichen Austausch, Vernetzung und gemeinsame Weiterentwicklung von Perspektiven.
Wir bieten praxisnahe Schulungen, Inhouse-Trainings und Fallreflexionen für Teams in Jugendämtern an. Ziel ist es, die Handlungssicherheit in Kinderschutzverfahren zu stärken und bestehende Fortbildungsangebote sinnvoll zu ergänzen. Die Inhalte umfassen praxisrelevante Vorgehensweisen und aktuelle Fachinformationen im Themen- und Handlungsfeld Kinderschutz.
Ihre Ansprechpersonen
Die Empfehlung "Gelingensfaktoren bei der Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII" finden Sie auf der Seite "Schutzauftrag des Jugendamtes".
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