Landesstelle NRW
Hier finden Sie Informationen zur Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen.
Ende des Seitenheaders.
Unbegleitete ausländische Minderjährige, die nach Deutschland einreisen, werden in einem geregelten Verfahren auf Bundesländer und Kommunen verteilt.
Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Gleichzeitig sorgt das Verfahren für eine ausgewogene Verteilung, damit die Angebote der Jugendhilfe effektiv genutzt und einzelne Regionen nicht überlastet werden.
Die Landesstelle NRW organisiert das gesetzlich geregelte Verteilverfahren für unbegleitete ausländische Minderjährige, die in Nordrhein-Westfalen ankommen.
Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für alle Jugendämter in NRW und unterstützt diese bei fachlichen und rechtlichen Fragen. Darüber hinaus stellt sie Informationen bereit, veröffentlicht Empfehlungen und bietet Fortbildungen an.
Die rechtliche Grundlage bilden § 42b SGB VIII sowie das 5. AG-KJHG NRW.
Detaillierte Informationen zum Verfahren und zu fachlichen Standards finden Sie in den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter:
Für die Meldung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gibt es die folgenden Formulare:
Weitere Informationen
Ihre Ansprechpersonen