Landesstelle NRW

Hier finden Sie Informationen zur Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in Nordrhein-Westfalen.

Landesstelle für die Verteilung unbegleiteter ausländischer Minderjähriger in NRW

Dabei steht das Kindeswohl im Mittelpunkt. Gleichzeitig sorgt das Verfahren für eine ausgewogene Verteilung, damit die Angebote der Jugendhilfe effektiv genutzt und einzelne Regionen nicht überlastet werden.

Die Landesstelle NRW organisiert das gesetzlich geregelte Verteilverfahren für unbegleitete ausländische Minderjährige, die in Nordrhein-Westfalen ankommen.

Sie ist zentrale Ansprechpartnerin für alle Jugendämter in NRW und unterstützt diese bei fachlichen und rechtlichen Fragen. Darüber hinaus stellt sie Informationen bereit, veröffentlicht Empfehlungen und bietet Fortbildungen an.

Die rechtliche Grundlage bilden § 42b SGB VIII sowie das 5. AG-KJHG NRW.

Verteilverfahren und fachliche Standards

Detaillierte Informationen zum Verfahren und zu fachlichen Standards finden Sie in den Handlungsempfehlungen der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter:

Formulare

Für die Meldung von unbegleiteten ausländischen Minderjährigen gibt es die folgenden Formulare:

  • Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA

    Meldung über die vorläufige Inobhutnahme und Erst-Screening-Ergebnisse UMA

    (Online-Formular)
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  • Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII

    Antrag zur freiwilligen Fallübernahme nach § 88a Abs. 2 Satz 3 SGB VIII eines UMA

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