Hilfegewährung und Hilfeplanung

Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter und der Träger der freien Jugendhilfe im Rheinland durch Beratungs- und Fortbildungsangebote sowie durch Publikationen zu den unterschiedlichen Bereichen der Hilfegewährung und Hilfeplanung.

Auf den nachfolgenden Seiten finden Sie eine Zusammenstellung der Angebote der verschiedenen Fachberatungen des LVR-Landesjugendamtes zu den zentralen individuellen Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe: Hilfe zur Erziehung nach § 27 SGB VIII, Eingliederungshilfe gemäß § 35a SGB VIII sowie Hilfe für junge Volljährige und Nachbetreuung nach §§ 41, 41a SGB VIII.

Diese werden um die Angebote der Fachberatungen zu den für alle Hilfen geltenden gemeinsamen Vorgaben wie die Hilfeplanung, die örtliche Zuständigkeit, die finanziellen Leistungen, die Kostenheranziehung und speziell die zu beachtenden Besonderheiten bei Auslandsmaßnahmen ergänzt.