Schutzauftrag des Jugendamtes

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter im Rheinland bei der Wahrnehmung und Umsetzung des Schutzauftrags gemäß §§ 8a und 8b Abs. 1 SGB VIII.

Die Träger der öffentlichen Jugendhilfe haben die Gesamtverantwortung für die Erfüllung der gesetzlich geregelten Aufgaben, die auch die Wahrnehmung des Schutzauftrags umfasst. Dazu gehören insbesondere das eigene Verfahren bei Anhaltspunkten für eine Kindeswohlgefährdung, die diesbezügliche interne und externe Kooperation und das Beratungsangebot durch eine insoweit erfahrene Fachkraft.

Wir unterstützen die Fach- und Leitungskräfte der Jugendämter durch Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen.

Beratung

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen:

  • Schutzauftrag des Jugendamtes

  • Verfahren des Jugendamtes gemäß § 8a SGB VIII

  • Inobhutnahme gemäß § 42 SGB VIII

  • Insoweit erfahrene Fachkraft gemäß § 8b SGB VIII

  • Kooperationsvereinbarungen

Ihre Ansprechpersonen

Die Empfehlung "Wahrnehmung des Schutzauftrags gemäß § 8a SGB VIII bei Anhaltspunkten für sexualisierte Gewalt" und die Empfehlung "Kinder und Jugendliche als Mitbetroffene von Gewalt in Paarbeziehungen" finden Sie auf der Seite "Prävention, Intervention und Nachsorge bei sexualisierter Gewalt".