Hilfeplanung
Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir Fach- und Leitungskräfte der (Allgemeinen) Sozialen Dienste der Jugendämter im Rheinland bei der Wahrnehmung der Hilfeplanung.
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Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ist das Instrument zur Steuerung der individuellen Hilfen gemäß §§ 27ff., 35a und 41 SGB VIII. Der Prozess der Hilfeplanung zielt darauf, dass junge Menschen und ihre Familien mit Hilfe der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die vereinbarten Ziele der Hilfe bearbeiten können. Die Arbeit der mit der Hilfeplanung betrauten Fach- und Leitungskräfte unterstützen wir durch die Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen wie Empfehlungen und Materialien zur Hilfeplanung.
Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen:
Gestaltung des Hilfeplanverfahrens,
Beteiligung an der Hilfeplanung,
sozialpädagogische Diagnostik,
Zusammenwirken der Fachkräfte,
Zielvereinbarungen.
Empfehlungen Qualitätsmaßstäbe und Gelingensfaktoren für die Hilfeplanung gemäß § 36 SGB VIII: Die Empfehlungen der BAG Landesjugendämter identifizieren zentrale Qualitätsmaßstäbe und formulieren damit fachlich notwendige Anforderungen an gelingende Hilfeplanung.
Faltblatt "Schritt für Schritt zum Ziel – Hilfen zur Erziehung gemeinsam planen" : Das Faltblatt der BAG Landesjugendämter eignet sich, um Eltern über den Prozess der Hilfeplanung, ihre Beteiligung und ihre Rechte zu informieren.
Gesprächshelfer zum Hilfeplangespräch für Kinder und Jugendliche: Die Fachstelle „Gehört werden!“ hat in einer Beteiligungswerkstatt Karten als Gesprächshelfer entwickelt, die von Kindern und Jugendlichen im Hilfeplangespräch unterstützend genutzt werden können.