Hilfeplanung

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir Fach- und Leitungskräfte der (Allgemeinen) Sozialen Dienste der Jugendämter im Rheinland bei der Wahrnehmung der Hilfeplanung.

Die Hilfeplanung nach § 36 SGB VIII ist das Instrument zur Steuerung der individuellen Hilfen gemäß §§ 27ff., 35a und 41 SGB VIII. Der Prozess der Hilfeplanung zielt darauf, dass junge Menschen und ihre Familien mit Hilfe der Träger der öffentlichen und freien Jugendhilfe die vereinbarten Ziele der Hilfe bearbeiten können. Die Arbeit der mit der Hilfeplanung betrauten Fach- und Leitungskräfte unterstützen wir durch die Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen wie Empfehlungen und Materialien zur Hilfeplanung.

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen:

  • Gestaltung des Hilfeplanverfahrens,

  • Beteiligung an der Hilfeplanung,

  • sozialpädagogische Diagnostik,

  • Zusammenwirken der Fachkräfte,

  • Zielvereinbarungen.

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