Familienpflege

Wir fördern aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Familienpflegediensten.

Förderung und Entwicklung von Familienpflegediensten

Durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit soll ein flächendeckendes, qualifiziertes Angebot sichergestellt werden.

Wer kann gefördert werden?

Gefördert werden können Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Voraussetzung ist, dass sie Träger von Familienpflegediensten sind und dort qualifizierte Familienpflege-Fachkräfte beschäftigen.

Was wird gefördert?

Wir fördern die Beschäftigung qualifizierter Leitungsfachkräfte in Familienpflegediensten. Förderfähig ist maximal eine Vollzeitstelle pro Kreis oder kreisfreier Stadt.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als Projektförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Festbetrags wird jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsgesetze festgelegt.

  • Antrag/Verwendungsnachweis Entwicklung von Familienpflegediensten (Ersatz für VD 742001)

    Antrag/Verwendungsnachweis Entwicklung von Familienpflegediensten

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