Familienpflege
Wir fördern aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Entwicklung von Familienpflegediensten.
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Ziel ist es, Angebote aufzubauen, weiterzuentwickeln und auszubauen. Dabei berücksichtigen wir die veränderten Lebenssituationen von Familien.
Durch verbindliche Formen der Zusammenarbeit soll ein flächendeckendes, qualifiziertes Angebot sichergestellt werden.
Gefördert werden können Verbände der Freien Wohlfahrtspflege und ihnen angeschlossene Verbände mit Sitz in Nordrhein-Westfalen Voraussetzung ist, dass sie Träger von Familienpflegediensten sind und dort qualifizierte Familienpflege-Fachkräfte beschäftigen.
Wir fördern die Beschäftigung qualifizierter Leitungsfachkräfte in Familienpflegediensten. Förderfähig ist maximal eine Vollzeitstelle pro Kreis oder kreisfreier Stadt.
Die Förderung erfolgt als Projektförderung aus Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen in Form eines Zuschusses. Die Höhe des Festbetrags wird jedes Jahr im Rahmen der Haushaltsgesetze festgelegt.
Qualifikation der Familienpflege (nbf_e)
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