Örtliche Zuständigkeit und Kostenerstattung
Das LVR-Landesjugendamt berät Jugendämter zu Fragen der örtlichen Zuständigkeit und Kostenerstattung in der Jugendhilfe.
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Hier erfahren Fachkräfte der Jugendämter, wie sie Zuständigkeiten klären und Erstattungsansprüche rechtssicher bearbeiten.
Die Klärung der örtlichen Zuständigkeit ist Voraussetzung für die Gewährung von Leistungen der Jugendhilfe. Daran anknüpfend stellen sich häufig Fragen der Kostenerstattung zwischen den beteiligten Trägern.
Das LVR-Landesjugendamt unterstützt bei der rechtlichen Einordnung dieser Zusammenhänge. Grundlage sind insbesondere die Regelungen des SGB VIII sowie ergänzend des SGB I, SGB IX und SGB X. Auch Bezüge zu anderen Rechtsgebieten – etwa dem SGB XII oder AsylbLG – sowie deren Abgrenzung zum SGB VIII werden einbezogen.
Wir unterstützen Jugendämter bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben, insbesondere bei:
der Feststellung der örtlichen Zuständigkeit
der Klärung von Kostenerstattungsansprüchen
der Bestimmung des erstattungsberechtigten oder -pflichtigen Trägers
Die Beratung erfolgt mündlich und schriftlich und umfasst auch komplexe Einzelfälle sowie Streitigkeiten zwischen Trägern.
Ergänzend zur Beratung bieten wir Fortbildungen für Fachkräfte der wirtschaftlichen Jugendhilfe und der Allgemeinen Sozialen Dienste an.
Die Veranstaltungen vermitteln rechtliche Grundlagen und aktuelle Entwicklungen und unterstützen die praktische Anwendung im Arbeitsalltag.
Zusätzlich sind möglich:
Inhouse-Schulungen vor Ort
individuell abgestimmte Workshops
Unsere Angebote können in der Regel barrierefrei durchgeführt werden.
Zuständigkeit: Grundsatzfragen, Abgrenzung Jugendhilfe zu anderen Rechtsgebieten, Jugendämter im Bereich des LVR.
Zuständigkeit: Regierungsbezirk Düsseldorf; ohne Stadtjugendamt Krefeld
Zuständigkeit: Regierungsbezirk Düsseldorf – Stadtjugendamt Krefeld und im Regierungsbezirk Köln die Jugendämter Stadt Aachen, Städteregion Aachen, Stadt Alsdorf, Kreis Düren, Stadt Düren, Stadt Erkelenz, Stadt Eschweiler, Stadt Geilenkirchen, Kreis Heinsberg, Stadt Heinsberg, Stadt Herzogenrath, Stadt Hückelhoven, Stadt Stollberg und Stadt Würselen.
Zuständigkeit: Regierungsbezirk Köln
Hier finden Sie die Rundschreiben des LVR-Landesjugendamtes Rheinland aus dem Bereich "Kinder und Familie" sowie Arbeitshilfen zu Wirtschaftlichen Jugendhilfe.