Familienbildungsstätten

Familien finden in rund 150 anerkannten und geförderten Familienbildungsstätten in NRW Begleitung und Unterstützung in familienrelevanten Themen.

Wir informieren Sie hier über die gesetzliche Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz sowie über weitere Fördermöglichkeiten des Landes NRW.

Gesetzliche Förderung nach dem Weiterbildungsgesetz (WbG)

Die Antragstellung und die Einreichung des Verwendungsnachweises für die gesetzliche Förderung nach dem WbG erfolgen ausschließlich digital. Unter folgendem Link gelangen Sie zur Antragstellung in familien.web.

  • Begleitdokument zur Antragstellung Entwicklungspauschale

    Begleitdokument zur Antragstellung Entwicklungspauschale (Stand 10/2023)

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Gebührennachlass für sozial benachteiligte Familien

Um sozial benachteiligten Familien den Zugang zu Angeboten der Familienbildung zu erleichtern, stellt das Land NRW ergänzende Mittel zur Verfügung.

Elternstart NRW

"Elternstart NRW" ist ein Familienbildungsangebot für Mütter und Väter in Nordrhein-Westfalen mit einem Kind im ersten Lebensjahr. Dieses Familienbildungsangebot ist für Eltern pro Kind einmalig kostenfrei, die Finanzierung übernimmt das Land NRW.

Kooperationen mit Familienzentren

Kooperationen der Familienbildung mit Familienzentren in Nordrhein-Westfalen werden über eine fachbezogene Pauschale gefördert. Wir stellen Ihnen hier die dafür relevanten Unterlagen und Nachweise zur Verfügung.

Förderung der Landesarbeitsgemeinschaften der Familienbildungsstätten

Für die Förderung der Landesarbeitsgemeinschaften finden Sie hier die erforderlichen Antrags- und Nachweisformulare.

Informationen zum Anerkennungsverfahren

Hier finden Sie Unterlagen und Informationen zum Anerkennungsverfahren.

Ansprechperson für Evangelische Träger, Sonstige

Ansprechperson für Katholische Träger, DRK (Regierungsbezirk Köln)

Ansprechperson für Katholische Träger, DRK (Regierungsbezirk Düsseldorf)