Frauenberatungsstellen
Wir fördern die Personalkosten von Frauenberatungsstellen in Nordrhein-Westfalen aus Mitteln des Landes NRW.
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Grundlage dafür sind die geltenden Richtlinien des Landes. Mit der Förderung unterstützen wir allgemeine Frauenberatungsstellen, spezialisierte Beratungsstellen für von Menschenhandel betroffene Mädchen und Frauen sowie Fachberatungsstellen gegen sexualisierte Gewalt.
Auf dieser Seite finden Sie Informationen zur Förderung, die passenden Antragsunterlagen, Formulare für den Verwendungsnachweis und Unterlagen für Projekte.
Für dei Antragsstellung stellen wir Ihnen diese Formulare zur Verfügung:
Für Projekte stehen diese Unterlagen bereit:
Ihre Ansprechpersonen