Jugendhilfe im Strafverfahren
Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren in den Jugendämtern und bei freien Trägern im Rheinland bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.
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Die Fachkräfte der Jugendhilfe im Strafverfahren begleiten junge Menschen, die im Rahmen ihrer Entwicklung straffällig geworden sind und wirken nach § 52 SGB VIII in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz mit.
Die Arbeit der Fach- und Leitungskräfte unterstützen wir durch Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen, einen Arbeitskreis und durch Publikationen.
Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen im Kontext der Mitwirkung im Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz.
Ihre Ansprechperson
Hier finden Sie die Arbeitshilfen der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter zur Mitwirkung der Jugendhilfe im Strafverfahren zum Download:
Weitere Informationen rund um das Thema "Jugendhilfe im Strafverfahren" finden Sie auf der Webseite der Deutschen Vereinigung für Jugendgerichte und Jugendgerichtshilften e. V. (DVJJ) :