Jugendhilfeplanung
Die Jugendhilfeplanung ist die Grundlage für eine bedarfsgerechte Kinder- und Jugendhilfe vor Ort.
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Die Jugendhilfeplanung nach § 80 SGB VIII ist ein zentrales Steuerungsinstrument der Kinder- und Jugendhilfe. Sie hilft, Angebote vorausschauend zu planen und an den Bedarf von Kindern, Jugendlichen und Familien auszurichten.
Die Fachberatung Jugendhilfeplanung unterstützt Sie bei der Umsetzung in der Praxis – durch Fachberatung, Fortbildungen, Fachtage, Informationen und Vernetzungsangebote.
Wir beraten Fachkräfte der Jugendhilfeplanung und angrenzender Arbeitsbereiche bei der Gestaltung und Umsetzung von Planungsprozessen.
So unterstützen wir Sie:
wir beraten bei der Konzeption und Entwicklung von Jugendhilfeplanungsprozessen in Ihrer Kommune
wir geben fachliche Impulse, vermitteln Praxisbeispiele und geeignete Planungsinstrumente
dabei berücksichtigen wir die jeweiligen kommunalen Rahmenbedingungen
Beratungsthemen ergeben sich aus dem gesamten Leistungskatalog der Kinder- und Jugendhilfe.
Wir begleiten regionale Arbeitskreise der Jugendhilfeplanung und organisieren gemeinsam mit dem LWL-Landesjugendamt Foren für kreisfreie Städte und Kreise in Nordrhein-Westfalen. Diese Formate fördern den fachlichen Austausch und die Vernetzung.
Die Fachberatung Jugendhilfeplanung wirkt an der Erstellung des HzE-Berichts NRW mit.
Jährlich: HzE-Bericht – Erste Ergebnisse
Alle zwei Jahre: ausführlicher Bericht mit Schwerpunktthemen
In den Zwischenjahren: Fachveranstaltung "HzE im Dialog"
Die Jugendamtstabellen enthalten zentrale Kennzahlen zu den Hilfen zur Erziehung und ermöglichen Vergleiche zwischen Jugendämtern. Diese stellen wir Ihnen auf Anfrage zur Verfügung.
Die Berichte werden von der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der Technischen Universität Dortmund erstellt. Sie finden diese weiter unten zum Download.
Die Fachberatung Jugendhilfeplanung ist Mitglied im Beratungsteam des LVR- Förderprogramms "Teilhabe ermöglichen - Kommunale Netzwerke gegen Kinderarmut".
Ihre Ansprechpersonen
Praxis-Leitfaden Kindertagesbetreuung: Der Praxisleitfaden des LVR-Landesjugendamts fasst kompakt die rechtlichen Rahmenbedingungen und die sich etablierte kommunale Planungspraxis für die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen zusammen.
HzE-Bericht NRW: Ein Bericht zur Entwicklung und Inanspruchnahme der Hilfen zur Erziehung in Nordrhein-Westfalen der Arbeitsstelle Kinder- und Jugendhilfestatistik der TU Dortmund/Deutsches Jugendinstitut (DJI) im Auftrag der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe.
Wissen, was wirkt: Eine Arbeitshilfe für ein wirkungsorientiertes Monitoring kommunaler Präventionsketten gegen Kinderarmut. Veröffentlicht durch die Fachberatung Jugendhilfeplanung und die Koordinationsstelle Kinderarmut.
Kompetenzprofil Jugendhilfeplanung: Die Arbeitshilfe der Bundesarbeitsgemeinschaft Landesjugendämter bietet Orientierung zu den Aufgaben und Herausforderungen der Jugendhilfeplanung mit Fokus auf die erforderlichen Kompetenzen der Planungsfachkräfte.
Qualitätsentwicklung in der örtlichen Kinder- und Jugendhilfe: Die Expertise beschreibt, wie Qualitätskriterien nach § 79a SGB VIII gemeinsam von den öffentlichen und freien Trägern der Kinder- und Jugendhilfe schrittweise erarbeitet und überprüft werden können. Den Verfahrensvorschlag zur Qualitätsentwicklung hat Professor Dr. Joachim Merchel im Auftrag der Landesjugendämter Rheinland und Westfalen-Lippe erarbeitet.