Schiedsstelle nach § 78g SGB VIII

Die Schiedsstelle beim LVR-Landesjugendamt Rheinland vermittelt bei Streitigkeiten zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Einrichtungen zu Vereinbarungen nach §§ 78a bis 78g SGB VIII.

Die Schiedsstelle ist zuständig, wenn es zwischen Trägern der öffentlichen Jugendhilfe und Trägern von Einrichtungen zu Streitigkeiten über Vereinbarungen nach §§ 78a bis 78g SGB VIII kommt.

Sie ist paritätisch besetzt. Die Geschäfte der Schiedsstelle wird nach § 1 Absatz 2 der Schiedsstellenverordnung SGB VIII vom 20. April 1999 vom Landschaftsverband Rheinland, Landesjugendamt Rheinland, geführt.

Anschrift

Landschaftsverband Rheinland
Geschäftsstelle der Schiedsstelle für Jugendhilfe
Kennedy-Ufer 2
50679 Köln

Vorsitzender der Geschäftsstelle: Prof. Dr. Peter Schäfer

Ihre Ansprechperson