Amtsvormundschaft

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Amtsvormundschaft in den Jugendämtern im Rheinland bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Im Rahmen der Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft übernehmen die Fachkräfte des Jugendamts die Aufgaben der elterlichen Sorge für Kinder und Jugendliche, wenn den Eltern oder dem allein sorgeberechtigten Elternteil diese durch das Familiengericht ganz oder teilweise entzogen wurde oder eine Vormundschaft kraft Gesetzes eingetreten ist. Sie vertreten das Kind oder den Jugendlichen in rechtlichen Angelegenheiten und haben für dessen Wohl sowie eine förderliche Entwicklung zu sorgen. Die Aufgaben der Amtsvormundschaft werden vom Jugendamt auf einzelne seiner Bediensteten übertragen (§ 55 Abs. 2 SGB VIII).

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen in den Bereichen

  • der bestellten Amtsvormundschaft oder Amtspflegschaft,

  • der gesetzlichen Amtsvormundschaft,

  • der Koordinierungsstellen Vormundschaft.

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Weitere Informationen

Reform des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

Die gemeinsame Arbeitshilfe der beiden nordrhein-westfälischen Landesjugendämter beschreibt die Kernprozesse der Amtsvormundschaft nach dem Inkrafttreten der Vormundschaftsrechtsreform:

Qualitätsstandards für Vormünder

Der überregionale Arbeitskreis hat in Zusammenarbeit mit dem LWL-Landesjugendamt Westfalen-Lippe und dem LVR-Landesjugendamt Rheinland Arbeitshilfen für die Vormundschaft erarbeitet: