Kinder- und Jugendförderplan
Die NRW-Landesregierung erstellt in jeder Legislaturperiode einen Kinder- und Jugendförderplan.
Ende des Seitenheaders.
Im Kinder- und Jugendförderplan (KJFP) werden die Ziele und Aufgaben der Kinder- und Jugendförderung auf Landesebene beschrieben und die entsprechenden Fördermittel bereitgestellt. Das LVR-Landesjugendamt Rheinland setzt die Förderung um und unterstützt Antragsteller*innen im Rheinland bei Fragen rund um Antragstellung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis.
Das LVR-Landesjugendamt Rheinland setzt die Förderung um und unterstützt Antragsteller*innen im Rheinland bei Fragen rund um Antragstellung, Mittelabruf und Verwendungsnachweis.
Ausnahme: Wenn Sie innerhalb des ersten Monats nach Erhalt des Bescheids den Rechtsbehelfsverzicht erklären, benötigen wir das in KJFP.web erzeugte Formular mit rechtsverbindlicher Unterschrift. Bitte senden Sie das unterschriebene und eingescannte Formular per E-Mail an die zuständige Sachbearbeitung.
Falls Ihre Kasse für die Überweisung ein Kassenzeichen oder einen bestimmten Verwendungszweck vorgibt, teilen Sie uns diese Angabe bitte per E-Mail mit. Liegt uns keine entsprechende Information vor, überweisen wir die Mittel mit folgendem Verwendungszweck: KJFP Position – Projekttitel.
Der Verwendungsnachweis ist ausschließlich über das Förderfachportal kjfp.web einzureichen.
Wenn Sie in Ihrem Projekt die Arbeit von Ehrenamtlichen im Rahmen des bürgerschaftlichen Engagements abrechnen, nutzen Sie bitte das bereitgestellte Musterdokument zur ordnungsgemäßen Erfassung der Stunden.
Hier finden Sie Informationen zu den Richtlinien:
Ihre Ansprechpersonen
Du bist unter 27, begeisterst dich für Natur und Umwelt und möchtest Neues entdecken? Dann kannst du dich im Freiwilligen Ökologischen Jahr ein Jahr lang im Natur- und Umweltschutz engagieren, erste Berufserfahrungen sammeln und dich persönlich weiterentwickeln. Zur Auswahl stehen rund 90 Einsatzstellen, zum Beispiel im Naturschutz, im Gartenbau, in der Umweltbildung oder in der ökologischen Landwirtschaft.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche/ Finanzielle Rückfragen:
Niklas Kuth, 0221 809-4308 , niklas.kuth@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen: Scarlett Werner-Akyel, 0221 809-6093 , scarlett.werner-akyel@lvr.de
Sie engagieren sich ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe und möchten eine leitende oder unterstützende Tätigkeit bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche oder bei internationalen Begegnungen übernehmen? Oder möchten Sie Kinder und Jugendliche in Heimen oder ähnlichen Einrichtungen erzieherisch betreuen? Dann kann eine Förderung nach dem Sonderurlaubsgesetz für Sie infrage kommen.
Eine Förderung ist möglich, wenn Sie:
ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendhilfe tätig sind
mindestens 16 Jahre alt sind und
bei einem privatrechtlichen Arbeitgeber mit Sitz in Deutschland angestellt sind.
Nicht unter das Sonderurlaubsgesetz und seine Erstattungsregelungen fallen:
Angestellte bei öffentlich-rechtlichen Arbeitgebenden
Selbstständige,
Geschäftsführende von GmbH-Gesellschaften,
hauptamtliche Geschäftsführende von Vereinen,
Mitarbeitende der Maßnahmenträger sowie
Personen, die ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr absolvieren.
Ansprechperson:
Hanna Gather, 0221 809-4683 , hanna.gather@lvr.de
Einmischende Jugendpolitik stellt die Interessen junger Menschen in den Mittelpunkt und schafft verlässliche Beteiligungsstrukturen. Kinder und Jugendliche werden aktiv in Entscheidungsprozesse einbezogen und erleben demokratische Mitgestaltung. Gefördert werden Projekte und innovative Formate, die Partizipation nachhaltig stärken.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche/ Finanzielle Rückfragen:
Niklas Kuth, 0221 809-4308 , niklas.kuth@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Anne Brülls, 0221 809-4031 , anne.bruells@lvr.de
Gefördert werden Angebote der politischen Jugendbildung sowie Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung demokratischer Haltungen und Werte. Ziel ist es, junge Menschen in ihrer Entwicklung zu gemeinschaftsfähigen und demokratischen Persönlichkeiten zu unterstützen.
Die Förderung umfasst auch Gedenkstättenfahrten zu Orten der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft sowie zu Orten der Verbrechen der SED-Diktatur.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Silvia Hehn, 0221 809-6225 , silvia.hehn@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Inga Ackermann, 0221 809-4082 , inga.ackermann@lvr.de
Digitale Medien prägen den Alltag von Kindern und Jugendlichen. Sie eröffnen neue Chancen, bringen aber auch Herausforderungen für die Kinder- und Jugendarbeit mit sich.
Gefördert werden Angebote, die Medienkompetenz stärken, einen verantwortungsvollen Umgang mit digitalen Medien vermitteln und Risiken wie Cybermobbing, Hate Speech oder Radikalisierung entgegenwirken.
Besonderer Fokus liegt auf der Unterstützung benachteiligter Jugendlicher sowie auf Fortbildungen für pädagogische Fachkräfte im Bereich digitaler Medien.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Hanna Gather, 0221 809-4683 , hanna.gather@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Tim-Simon Rahnenführer, 0221 809-6372 , timsimon.rahnenfuehrer@lvr.de
Die Lebensbedingungen junger Menschen in Nordrhein-Westfalen unterscheiden sich je nach Region erheblich. Demografischer Wandel, Migration sowie Zu- und Fortzüge verändern die Anforderungen an Angebote der Kinder- und Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit und des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes.
Gefördert werden Projekte, die auf diese regionalen Entwicklungen reagieren und passgenaue Angebote für junge Menschen entwickeln. Dazu gehören insbesondere Projekte im ländlichen Raum, die junge Menschen außerhalb städtischer Zentren erreichen und neue Zugänge zur Kinder- und Jugendarbeit eröffnen.
Förderfähig sind auch mobile oder schulortsbezogene Angebote, Kooperationen unterschiedlicher Träger, interkommunale Vorhaben sowie Projekte in Zusammenarbeit mit der kommunalen Jugendhilfeplanung. Die Beteiligung junger Menschen soll dabei besonders berücksichtigt werden.
Auch generationsübergreifende Projekte und Ansätze zur Selbstorganisation junger Menschen können gefördert werden.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Stefan Kittler, 0221 809-4334 , stefan.kittler@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Martina Leshwange, 0221 809-6093 , martina.leshwange@lvr.de
Gesellschaftliche Entwicklungen wie demografischer Wandel, Digitalisierung, politische Radikalisierung und Globalisierung stellen neue Anforderungen an das Aufwachsen von Kindern und Jugendlichen. Auch die Kinder- und Jugendhilfe muss auf diese Veränderungen reagieren und neue Antworten, Angebote und Lösungswege entwickeln.
Gefördert werden zukunftsweisende Projekte und besondere Angebote der Jugendhilfe, die aktuelle Herausforderungen aufgreifen und Impulse für die Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe geben.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Stefan Kittler, 0221 809-4334 , stefan.kittler@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Martina Leshwange, 0221 809-6093 , martina.leshwange@lvr.de
Gefördert werden Projekte, die jungen Menschen mit eigener Zuwanderungserfahrung gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen. Ihre herkunftsspezifischen, kulturellen und sprachlichen Hintergründe werden dabei als Ressourcen verstanden.
Im Mittelpunkt stehen Partizipation, Chancengleichheit und die Anerkennung junger Menschen als eigenständige Persönlichkeiten mit Rechten, Potenzialen und Mitgestaltungskraft.
Ansprechperson:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Emircan Turan, 0221 809-5542 , emircan.turan@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Lorenzo Liebetanz, 0221 809-4363 , lorenzo.liebetanz@lvr.de
Junge Menschen mit Behinderungen sollen auch außerhalb der Schule gleichberechtigt an Bildungs- und Freizeitangeboten teilnehmen können. Angebote der Jugendhilfe sollen daher barrierearm gestaltet und im Sinne der Inklusion gemeinsam für junge Menschen mit und ohne Behinderungen umgesetzt werden.
Förderfähig sind hierfür inklusive Angebote, Maßnahmen zum Abbau von Diskriminierung, begleitende Fortbildungen sowie Kooperationsprojekte mit der Behindertenhilfe. Nicht gefördert werden gesetzlich zustehende individuelle Leistungen oder Hilfen im Rahmen schulischer Inklusion.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Constantin Heinz, 0221 809-6231 , constantin.heinz@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Christina Muscutt, 0221 809-6963 , christina.muscutt@lvr.de
Gleiche Aufstiegs- und Bildungschancen erfordern einen gleichberechtigten Zugang zu Angeboten sowie vergleichbare Entwicklungsmöglichkeiten für junge Menschen. Benachteiligende Lebenslagen sowie Not- und Konfliktsituationen beeinträchtigen jedoch weiterhin die Realisierung individueller Bildungs- und Lebenswege. Ziel der geförderten Maßnahmen im Rahmen der Jugendarbeit und Jugendsozialarbeit ist es daher, soziale Teilhabe und Chancengleichheit zu stärken sowie Benachteiligungen abzubauen und junge Menschen bei der Bewältigung schwieriger Lebenslagen zu unterstützen.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Max Heinrichs, 0221 809-4317 , max.heinrichs@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Leandra Herder, 0221 809-4319 , leandra.herder@lvr.de
Christina Muscutt, 0221 809-6963 , christina.muscutt@lvr.de
Geschlechtsspezifische Angebote in der Kinder- und Jugendarbeit
Jungen und Mädchen haben unterschiedliche Interessen und Bedürfnisse. Um ihnen gleiche Zugangschancen zu Bildung und gesellschaftlicher Teilhabe zu ermöglichen und um ihnen die passenden Freizeitangebote zu machen, müssen diese Unterschiede in der Jugendförderung erkannt und zum Ausgangspunkt des pädagogischen Handelns gemacht werden.
Gefördert werden Angebote, die sich gezielt an Mädchen oder Jungen richten. Dazu gehören geschlechterdifferenzierte und koedukative (gemeinsamer Schulunterricht für Mädchen und Jungen) Angebote. Darüber hinaus werden Projekte gefördert, die neue Ansätze in der geschlechterreflektierenden Kinder- und Jugendarbeit entwickeln, Benachteiligungen abbauen und die Gleichberechtigung der Geschlechter in der Jugendförderung weiterentwickeln.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Leonie Kuth, 0221 809-5752 , leonie.kuth@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Anne Brülls, 0221 809-4031 , anne.bruells@lvr.de
Jungen & Koedukative Angebote:
Tim-Simon Rahnenführer, 0221 809-6372 , timsimon.rahnenfuehrer@lvr.de
Gefördert werden Angebote, die junge Menschen mit unterschiedlichen Lebensentwürfen, sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten in den Blick nehmen und ihre spezifischen Bedürfnisse berücksichtigen.
Ziel ist es, Akzeptanz und Vielfalt zu fördern, Toleranz gegenüber unterschiedlichen sexuellen Orientierungen und geschlechtlichen Identitäten zu stärken und gemeinsames Erleben zu ermöglichen.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf Vorhaben, die bestehende Angebote der Jugendförderung für die Belange junger LSBTIQ*-Menschen sensibilisieren und öffnen.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzelle Rückfragen:
Silvia Hehn, 0221 809-6225 , silvia.hehn@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Tim-Simon Rahnenführer, 0221 809-6372 , timsimon.rahnenfuehrer@lvr.de
Gefördert werden Projekte, die die Kinder- und Jugendarbeit als eigenständigen Bildungsakteur in kommunalen Bildungslandschaften stärken. Unterstützt werden insbesondere Vorhaben, die nachhaltige Kooperationen mit Schulen, Kultur- und Sporteinrichtungen oder weiteren Partnern entwickeln.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Emircan Turan, 0221 809-5542 , emircan.turan@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Inga Ackermann, 0221 809-4082 , inga.ackermann@lvr.de
Das Land Nordrhein-Westfalen fördert den Internationalen Jugendaustausch im Rahmen des Kinder- und Jugendförderplans. Gefördert werden insbesondere Jugendbegegnungen mit Israel, Austauschprojekte mit der Türkei sowie Jugendbegegnungen, die den Zusammenhalt und das Zusammenwachsen Europas stärken. Zusätzlich können Jugendbegegnungen mit afrikanischen Ländern sowie Aktivitäten von Jugendgruppen im Kontext der Eine-Welt-Arbeit gefördert werden. Mögliche Themen sind zum Beispiel Menschenrechte, Klimawandel, Fairer Handel, Migration oder Entwicklungszusammenarbeit. Maßnahmen des Fachkräfteaustauschs sind nur dann förderfähig, wenn sie der unmittelbaren Vor- oder Nachbereitung von Jugendaustauschmaßnahmen oder -programmen dienen.
Weitere Informationen zu Förderungen von internationalen Jugendbegegnungen finden sich auf unserer Seite zur Internationalen Jugendarbeit.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzelle Rückfragen:
Leonie Kuth, 0221 809 5752, leonie.kuth@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Inga Ackermann, 0221 809 4082, inga.ackermann@lvr.de
Globalisierung und Nachhaltigkeit machen deutlich, dass wirtschaftliche, soziale und ökologische Entwicklungen weltweit miteinander verbunden sind. Kinder- und Jugendarbeit kann junge Menschen dabei unterstützen, diese Zusammenhänge zu verstehen und eigene Handlungsmöglichkeiten zu entwickeln.
Gefördert werden Bildungsangebote und Maßnahmen der Kinder- und Jugendarbeit, die sich mit Globalisierung, nachhaltiger Entwicklung, Klima, Ökologie und Umweltschutz befassen. Die Angebote sollen junge Menschen befähigen, wirtschaftliche, soziale und ökologische Zusammenhänge zu verstehen, kritisch zu hinterfragen und sich gesellschaftlich zu engagieren.
Die Maßnahmen sollen unterschiedliche sozial-ökonomische Lebenslagen, Lebenswelten und Sozialräume junger Menschen berücksichtigen.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Bettina Mönig, 0221 809-4394 , bettina.moenig@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Elena Roßmann, 0221 809-6160 , elena.rossmann@lvr.de
In der kulturellen Jugendarbeit werden Projekte gefördert, die Kindern und Jugendlichen die aktive Teilnahme an eigenen kulturellen Aktivitäten ermöglichen. Dazu gehören zum Beispiel Tanzen, Singen, Musizieren, Malen, Zeichnen, Graffiti oder Theater.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Sigurd Schmidt, 0221 809-6275 , sigurd.schmidt@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Martina Leshwange, 0221 809-6093 , martina.leshwange@lvr.de
Verena Bücker, 0221 809-4070 , verena.buecker@lvr.de
Gefördert werden Maßnahmen für benachteiligte junge Menschen, deren Integration gefährdet ist. Ziel ist es, ihre Bildungs- und Sozialkompetenz zu stärken und ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.
Förderfähig sind zum Beispiel Bildungsangebote, die benachteiligten jungen Menschen den Zugang zum Freiwilligen Ökologischen Jahr oder Freiwilligen Sozialen Jahr erleichtern. Ebenfalls gefördert werden Maßnahmen, die die Jugendfreiwilligendienste bei benachteiligten jungen Menschen oder jungen Menschen mit Behinderung bekannter machen.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Sigurd Schmidt, 0221 809-6275 , sigurd.schmidt@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Scarlett Werner-Akyel, 0221 809-6709 , scarlett.werner-akyel@lvr.de
Gefördert werden präventive Projekte, die Kinder und Jugendliche vor unterschiedlichen Gefährdungen schützen und ihre sozialen Kompetenzen stärken. Die Angebote sollen junge Menschen dabei unterstützen, Risiken zu erkennen, einzuordnen und zu bewältigen.
Förderfähig sind insbesondere Projekte zu folgenden Themen:
Gewaltprävention, einschließlich körperlicher, psychischer, sexualisierter und digitaler Gewalt sowie rassistischer oder sexistischer Gewalt,
Prävention von Radikalisierung und Extremismus,
Stärkung demokratischer Werte, Toleranz und friedlicher Konfliktlösung,
Schutz vor Sucht, problematischer Mediennutzung und ungeeigneten Inhalten.
Auch Angebote für Eltern, Erziehungsberechtigte und Fachkräfte können unterstützt werden, zum Beispiel Fortbildungen oder Beratungsangebote zur Entwicklung von Kinderschutzkonzepten.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Anja Esch, 0221 809-4318 , anja.esch@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Michelle Magaletta, 0221 809-4021 , michelle.magaletta1@lvr.de
Die Kinder- und Jugendhilfe soll junge Menschen in belastenden Lebenssituationen stärken und sie dabei unterstützen, körperlich und seelisch gesund sowie selbstverantwortlich zu leben.
Förderfähig sind niedrigschwellige, wohnortnahe Angebote der Jugendförderung zur Gesundheits-, Resilienz- und Bewegungsförderung. Nicht gefördert werden Einzelfallhilfen.
Ansprechpersonen:
Förderrechtliche / Finanzielle Rückfragen:
Constantin Heinz, 0221 809-6231 , constantin.heinz@lvr.de
Inhaltliche Rückfragen:
Isabel Krämer, 0221 809-4313 , isabel.kraemer@lvr.de
Weitere Informationen
Kurztutorial Online-Antrag stellen
Zur einfachen Antragsstellung dient die Plattform "KJFP.Web".
Richtlinien für die Förderung nach dem Kinder- und Jugendförderplan (KJFP NRW)
Übernahme geänderter Formulierungen der ANBest des Bundes zur elektronischen Belegführung in die ANBest-G/ANBest-P
Ende der Auflistung.