Rechtliche Beratung für Jugendämter

Das LVR-Landesjugendamt Rheinland unterstützt Jugendämter bei rechtlichen Fragen der Kinder- und Jugendhilfe. Ziel unserer Beratung ist es, Ihnen Entscheidungen im Arbeitsalltag zu erleichtern.

Die rechtliche Beratung richtet sich an Fachkräfte in Jugendämtern. Sie unterstützt bei der Einordnung komplexer Fragestellungen und bei der Anwendung rechtlicher Grundlagen in der Praxis.

Das Angebot umfasst:

  • Beratung zu Fragen des SGB VIII und der angrenzenden Sozialgesetzbücher

  • Anwendbarkeit und Prüfung datenschutzrechtlicher Regelungen

  • Fragen des Kindschafts- und Familienrechts

  • internationale Bezüge und kommunalverfassungsrechtliche Themen

  • Arbeitshilfen, Stellungnahmen und Veröffentlichungen

  • Newsletter zu Rechtsfragen in der Jugendhilfe

  • Fortbildungen und Fachtagungen zu Rechtsthemen

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Ihre Ansprechpersonen

Rechtliche Stellungnahmen und Arbeitshilfen

Hier finden Sie Broschüren, Arbeitshilfen und Stellungnahmen zu den Themen:

  • Sozialdatenschutz

  • Kinderschutz

  • Tätigkeitsausschluss nach § 72a SGB VIII

  • Unbegleitete minderjährige Geflüchtete

  • sowie eine Mustersatzung für die rheinischen Jugendämter