Kindertageseinrichtung planen
Hier erhalten Sie erste Informationen für die Planung einer Einrichtung.
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Wenn Sie eine Kindertageseinrichtung gründen möchten, müssen Sie viele fachliche, rechtliche und organisatorische Fragen klären.
Die folgenden Hinweise unterstützen Sie dabei, die wichtigsten Schritte frühzeitig zu strukturieren und Ihre Planung verlässlich aufzubauen.
Für die Gründung und den Betrieb einer Kindertageseinrichtung gelten verbindliche gesetzliche Vorgaben. Besonders relevant sind die §§ 45 bis 48 Sozialgesetzbuch (SGB) Achtes Buch (VIII) – Kinder-, und Jugendhilfe. Dort sind zentrale Voraussetzungen für die Betriebserlaubnis und grundlegende Verpflichtungen im laufenden Betrieb geregelt.
Ergänzend gelten in Nordrhein-Westfalen die Vorgaben des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz). Beide Rechtsgrundlagen bilden den Rahmen für Ihre Planung. Sie sollten diese gut kennen und anwenden können.
Die Gründe für die Gründung einer Einrichtung können vielfältig sein. Für die weitere Planung empfiehlt sich ein systematisches Vorgehen, um eine verlässliche Grundlage für weitere Entscheidungen zu schaffen:
Legen Sie die Trägerschaft fest (zum Beispiel e. V. oder gGmbH)
Nehmen Sie Kontakt zum örtlichen Jugendamt zur Klärung der Bedarfslage in der Kommune auf
Entscheiden Sie, ob die Einrichtung KiBiz-gefördert oder privat-gewerblich betrieben werden soll.
Wenn Sie keine Zustimmung des örtlichen Jugendamtes erhalten in die Bedarfsplanung aufgenommen zu werden, etwa weil der von Ihnen anvisierte Standort bereits bedarfsdeckend durch bestehende Einrichtungen ist, bleibt Ihnen nur der Betrieb als privat-gewerbliche Einrichtung. In diesem Fall muss die Finanzierung vollständig aus Eigenmitteln erfolgen, meist über Elternbeiträge. Die Anforderungen an die Betriebserlaubnis bleibt davon unberührt und gelten unabhängig von der Finanzierungsform.
Vielleicht haben Sie bereits ein Gebäude im Blick, das für den Betrieb einer Kindertageseinrichtung geeignet scheint. Häufig ist ein vorhandenes Gebäude sogar der Ausgangspunkt für die Gründungsidee.
Für die weitere Planung ist entscheidend, ob für dieses Gebäude grundsätzlich eine Betriebserlaubnis in Aussicht gestellt werden kann. Spätestens wenn Trägerschaft und Finanzierung geklärt sind, sollten Sie daher prüfen, ob das Gebäude geeignet ist. Dazu müssen Sie sich mit den räumlichen Anforderungen auseinandersetzen, die an eine Kindertageseinrichtung gestellt werden.
Wenn Sie einen Neubau planen, lässt sich die Raummatrix in der Regel von Beginn an berücksichtigen. Soll ein bestehendes Gebäude umgebaut werden, das zuvor anders genutzt wurde, zum Beispiel als Wohnhaus oder Bürogebäude, sind mehrere Aspekte parallel zu beachten:
Das Gebäude muss durch eine Architektin/einen Architekten auf Grundlage der Raummatrix umgeplant werden.
Die örtliche Bauaufsicht muss einbezogen werden.
Die Vorgaben des örtlichen Brandschutzes müssen berücksichtigt werden.
Die Vorgaben der Unfallkasse NRW müssen in dem Gebäude umgesetzt und von Anfang an in den Planungen mitgedacht werden.
Es kann sich dabei herausstellen, dass ein Gebäude nicht geeignet ist. In diesem Fall kann es sein, dass die Gründungsidee an diesem Standort nicht weiterverfolgt werden kann oder dass Sie nach einer Alternative suchen müssen.
Wenn die räumlichen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt werden können, ist der nächste Schritt die Kontaktaufnahme mit uns.
Reichen Sie ein Kurzkonzept zu Ihrer Planung und einen vermassten Grundrissplan einschließlich Darstellung des Außengeländes ein. Wir prüfen den Plan vor und geben Ihnen eine Rückmeldung, ob Ihr Vorhaben eine Betriebserlaubnis erhalten kann oder noch nachgearbeitet werden muss.
Informationen zum Antrag auf Betriebserlaubnis finden Sie auf der Seite "Antragsverfahren für eine Betriebserlaubnis ". Dort erhalten Sie auch die weitere Hinweise zu den Mindeststandards, die für den Erhalt einer Betriebserlaubnis erfüllt sein müssen.
Die inklusionspädagogische Konzeption bildet ein zentrales Element der pädagogischen Arbeit von Kin-dertageseinrichtungen und ist für alle Träger eine Voraussetzung für die Beantragung der Betriebserlaubnis gemäß § 45 Achtes Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII).
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Qualitätsentwicklung in der Kindertagesbetreuung: Die aufsichtsrechtlichen Grundlagen bilden den Mindeststandard ab. Weiter Arbeithilfen zur Qualitätsentwicklung finden Sie im Bereich "Kindertagesbetreuung & frühe Bildung"
Raummatrix: Die Raummatrix stellt die räumlichen Mindestanforderungen dar.
Unfallkasse NRW: Die Vorgaben der Unfallkasse NRW werden auf sichere-kita.de anhand eines virtuellen Rundgangs durch eine Kita erläutert.