Kurzzeitwohnen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung

Kurzzeitwohnen entlastet Familien von Kindern und Jugendlichen mit Behinderung. Erfahren Sie, wer die Kosten übernimmt und wie Sie die Leistung beantragen.

Kurzzeitwohnen gibt (Pflege-)Familien Entlastung

Die Betreuung eines Kindes mit Behinderung verlangt (Pflege-)Familien jeden Tag viel Kraft ab. Mit dem Kurzzeitwohnen schaffen wir Entlastung und unterstützen dabei, den Alltag langfristig gut zu gestalten.

Kurzzeitwohnen bedeutet, dass Kinder und Jugendliche für einen begrenzten Zeitraum in einer geeigneten Wohneinrichtung leben. Dort erhalten sie eine verlässliche Betreuung und individuelle Unterstützung. Das Kurzzeitwohnen kann wenige Tage oder mehrere Wochen dauern. Es eignet sich sowohl für geplante Zeiten als auch für unvorhergesehene Notfälle innerhalb der (Pflege-)Familie.

Wann kommt Kurzzeitwohnen infrage?

Kurzzeitwohnen kann (Pflege-)Eltern in vielen Situationen unterstützen, zum Beispiel:

  • wenn Sie eine Auszeit benötigen,

  • während Ihres Krankenhaus- oder Kuraufenthalts,

  • wenn Sie längerfristig erkranken,

  • während Ihres Urlaubs ohne (Pflege-)Kind,

  • in anderen familiären Ausnahmesituationen.

Das Angebot trägt dazu bei, (Pflege-)Familien nachhaltig zu entlasten sowie Kindern und Jugendlichen eine gute Betreuung zu ermöglichen.

Wer übernimmt die Kosten?

Kurzzeitwohnen ist eine Leistung der Eingliederungshilfe über Tag und Nacht.

Die Finanzierung erfolgt in mehreren Schritten:

  1. Sie stellen bei uns einen Antrag auf Kostenübernahme des Kurzzeitwohnens.

  2. Sie reichen zum Antrag eine Aufnahmebestätigung der Kurzzeitwohneinrichtung für die geplanten Aufenthalte ein.

  3. Sie stellen uns eine Abtretungserklärung über die unverbrauchten Gelder aus dem Entlastungsbudget der Pflegekasse aus.

Einrichtungen für Kurzzeitwohnen

Im Rheinland stehen verschiedene Einrichtungen für Kinder und Jugendliche mit Behinderung zur Verfügung.

Dazu gehören unter anderem:

Je nach Einzelfall können auch Angebote außerhalb des Rheinlands genutzt werden.

Weitere Informationen

Weitere Einrichtungen und Kontakte finden Sie unter dem Link Becura.
Bei Fragen zur Pflegeversicherung hilft Ihnen der GKV-Spitzenverband weiter.

So beantragen Sie Kurzzeitwohnen

Für die Kostenübernahme benötigen wir einen Antrag. Nach Eingang des Antrags prüfen wir gemeinsam mit Ihnen den individuellen Unterstützungsbedarf.

Anträge und Formulare

  • Antrag auf Kostenübernahme für das Kurzzeitwohnen

    Antrag auf Kostenübernahme für das Kurzzeitwohnen

    (Online-Formular)
    Online-Formular aufrufen

Häufige Fragen

Informationen für Fachkräfte und Leistungserbringende

Wir vereinbaren mit den Leistungserbringenden, den Einrichtungen, verbindliche Qualitätsstandards für das Kurzzeitwohnen. Sie schaffen damit ein verlässliches und bedarfsgerechtes Angebot für Kinder und Jugendliche mit Behinderung sowie deren Familien.

Die Einrichtungen sollen vor allem folgende Anforderungen erfüllen:

  • Sie stehen Kindern und Jugendlichen mit allen Behinderungsarten offen.

  • Sie bieten Kurzzeitwohnen in kleinen, überschaubaren Häusern an.

  • Sie halten das Angebot ganzjährig vor.

  • Sie beschäftigen qualifizierte Fachkräfte aus Pädagogik und Pflege.

  • Sie beraten und begleiten Angehörige.

  • Sie sind regional verankert und in die örtlichen Unterstützungsstrukturen eingebunden.

  • Sie richten ihre Angebote an den individuellen Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen sowie ihrer Angehörigen aus.