Beistandschaft

Als Fachberatung des LVR-Landesjugendamtes unterstützen wir die Fach- und Leitungskräfte der Beistandschaft in den Jugendämtern im Rheinland bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die gesetzliche Grundlage für die Beistandschaft des Jugendamts bilden die §§ 1712 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB). Zu den Aufgaben der Mitarbeitenden im Fachbereich Beistandschaften gehören insbesondere die Feststellung der Vaterschaft, die Berechnung sowie die Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen und die außergerichtliche sowie gerichtliche Vertretung des Kindes in diesen Angelegenheiten. Die Aufgaben des Beistands werden vom Jugendamt einzelnen seiner Bediensteten übertragen.

Die Arbeit der Fach- und Leitungskräfte der Beistandschaft unterstützen wir durch Beratung zu grundsätzlichen Fragestellungen, durch Fortbildungen und durch Publikationen wie Arbeitshilfen und Materialien.

Wir beraten zu grundsätzlichen Fragestellungen im Kontext der Drei-Stufen-Hilfe, insbesondere

  • zu den gesetzlichen Aufgaben der Beratung und Unterstützung nach §§ 52a und 18 Abs. 1 SGB VIII

  • sowie der Beistandschaft nach §§ 1712 ff. BGB in Verbindung mit § 55 SGB VIII.

Ihre Ansprechperson

Flyer für die Öffentlichkeitsarbeit des Fachdienstes Beistandschaft im Jugendamt

Eines der Ergebnisse des Praxisentwicklungsprojektes "Beistandschaften 2020" war die dringend notwendige Entwicklung von Materialien für die Öffentlichkeitsarbeit der Fachdienste Beistandschaft. Mit Fördergeldern des Ministeriums für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport des Landes NRW wurden hierfür drei unterschiedliche Flyer entwickelt.

Weitere Informationen

Hier finden Sie die Düsseldorfer Tabelle 2025 und Informationen zur Mindestunterhaltsverordnung.