Betriebskosten nach dem Kinderbildungsgesetz
Das LVR-Landesjugendamt fördert mit Mitteln des Landes Nordrhein-Westfalen die Betriebskosten von Kindertageseinrichtungen nach dem Kinderbildungsgesetz, kurz KiBiz.
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Darüber hinaus werden weitere Landesmittel bereitgestellt, zum Beispiel für Kita-Helferinnen und Kita-Helfer sowie für nordrhein-westfälische Sprach-Kitas. Grundlage dafür sind die jeweiligen Förderrichtlinien des Landes Nordrhein-Westfalen.
Träger von Kindertageseinrichtungen können nach dem KiBiz eine finanzielle Förderung für die laufenden Betriebskosten erhalten. Die Förderung erfolgt nach den gesetzlichen Vorgaben und den ergänzenden Regelungen des Landes Nordrhein-Westfalen.
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Die Dokumentation der Web-Sprechstunde vom 10. Februar 2026 finden Sie hier.