Kriterienbasierte Prüfung nach § 46 SGB VIII

Infos zur kriterienbasierten Prüfung nach § 46 SGB VIII für Ihre Einrichtung.

Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde § 46 im SGB VIII erweitert. Neben anlassbezogenen Prüfungen durch die Teams Aufsicht und Beratung werden nun auch kriterienbasierte Prüfungen durch die betriebserlaubniserteilende Behörde durchgeführt. Dabei überprüft das LVR-Landesjugendamt Rheinland, ob die Voraussetzungen der bestehenden Betriebserlaubnis weiterhin erfüllt sind.

Geprüft werden insbesondere die inklusionspädagogische Konzeption, das Schutzkonzept, die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen einer Einrichtung. Ziel ist es, die Einhaltung der Anforderungen nach § 46 SGB VIII zu überprüfen und die Qualität der Betreuung abzusichern.

FAQ Örtliche Prüfung nach § 46 SGB VIII

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