Kriterienbasierte Prüfung nach § 46 SGB VIII
Infos zur kriterienbasierten Prüfung nach § 46 SGB VIII für Ihre Einrichtung.
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Mit dem Kinder- und Jugendstärkungsgesetz wurde § 46 im SGB VIII erweitert. Neben anlassbezogenen Prüfungen durch die Teams Aufsicht und Beratung werden nun auch kriterienbasierte Prüfungen durch die betriebserlaubniserteilende Behörde durchgeführt. Dabei überprüft das LVR-Landesjugendamt Rheinland, ob die Voraussetzungen der bestehenden Betriebserlaubnis weiterhin erfüllt sind.
Geprüft werden insbesondere die inklusionspädagogische Konzeption, das Schutzkonzept, die räumlichen, fachlichen, wirtschaftlichen und personellen Voraussetzungen einer Einrichtung. Ziel ist es, die Einhaltung der Anforderungen nach § 46 SGB VIII zu überprüfen und die Qualität der Betreuung abzusichern.
Ja. Nach § 46 SGB VIII ist der Träger der Einrichtung verpflichtet, an der örtlichen Prüfung mitzuwirken. Den Prüfenden der zuständigen Behörde ist während der Betriebszeit Zugang zu den genutzten Grundstücken und Räumen zu gewähren. Auch die für die Prüfung erforderlichen Unterlagen müssen vorgelegt werden.
Geprüft werden insbesondere diese Grundlagen der Betriebserlaubnis:
die inklusionspädagogische Konzeption
das Konzept zum Schutz vor Gewalt (Schutzkonzept)
die räumlichen Voraussetzungen innen und außen
die personelle Ausstattung und die fachliche Qualifikation des Personals
die Belegung der Kitaplätze
In vielen Fällen ist keine Vorbereitung erforderlich. Die zuständigen Prüfenden greifen auf die Informationen und Unterlagen zurück, die uns als Landesjugendamt bereits vorliegen, zum Beispiel aus dem Antrag auf Betriebserlaubnis, aus Personal- und Monatsmeldungen sowie aus dem laufenden Betrieb.
Prüfen Sie dennoch regelmäßig Ihre Einträge in KiBiz.Web und aktualisieren Sie diese bei Bedarf. So helfen Sie dabei, dass die Prüfung reibungslos ablaufen kann. Sollten Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie vorab schriftlich darauf hingewiesen.
An der Prüfung nehmen neben den Prüfenden des LVR in der Regel folgende Beteiligte teil:
der Träger der Einrichtung
das örtliche Jugendamt
gegebenenfalls der zentrale Träger der freien Jugendhilfe (Spitzenverband)
Vor dem Termin werden Sie per E-Mail über die Prüfung informiert. Falls Unterlagen fehlen, werden diese vorab angefordert. Am Prüftag werden die räumlichen Voraussetzungen bei einer Begehung der Einrichtung überprüft. Die personellen Voraussetzungen und die Belegung werden anhand eines Soll-Ist-Abgleichs der Daten in KiBiz.Web mit dem KiBiz-Personalstundenrechner und der bestehenden Betriebserlaubnis geprüft. Die inklusionspädagogische Konzeption und das Schutzkonzept werden in der Regel bereits vor dem Termin auf die Mindeststandard geprüft. Das Ergebnis wird Ihnen während der Prüfung mitgeteilt.
Die Vor-Ort-Prüfung dauert in der Regel ein bis zwei Stunden. In dieser Zeit verschaffen sich die Prüfenden einen Eindruck von der Einrichtung und sprechen mit den beteiligten Akteur*innen.
Nach der Prüfung wird ein schriftlicher Prüfbericht erstellt und an die beteiligten Akteur*innen versendet. Werden dabei Mängel festgestellt, treffen die Prüfenden für die Bereiche der Konzeptionen sowie den Personalmeldebögen in Kibiz.web Vereinbarungen mit dem Träger zur Behebung der Mängel. In den Bereichen der räumlichen Voraussetzung, der Belegung und der personellen Ausstattung stimmt die zuständige Person aus dem Team Aufsicht und Beratung mit Ihnen ab, wie diese behoben werden können.
Ja, in Ausnahmefällen dürfen Unterlagen nachgereicht werden.
Den Prüfbericht erhalten die an der Prüfung beteiligten Akteur*innen:
der Träger,
das örtliche Jugendamt
gegebenenfalls der Spitzenverband
die zuständige Person aus dem Team Aufsicht und Beratung des Landesjugendamtes.
Ihre Ansprechpersonen